Ein nicht näher bezeichneter Kunde - nennen wir Ihn Thomas - entschied sich in Barcelona zu einem spontanen Gang ins Meer. Er legte Hose, T-Shirt und Schuhe leichtfertig einfach in den Sand in die nähe seiner Begleitpersonen.
Als er nach kurzer Zeit aus dem Meer kam, musste er feststellen, dass er Opfer eines Diebstahls wurde, der so in Barcelona tagtäglich stattfindet. Hose samt Geldbörse und Smartphone waren weg. Einfacher Diebstahl. Kein Einbruch, kein Raub, kein Überfall. Pech gehabt. Keine Entschädigung.
Niemand, oder? Doch!
Thomas ging sofort zur Polizei und hat Anzeige erstattet.
Den Schaden meldete er seiner Hausratversicherung und hat diesen auch vollständig erstattet bekommen.
Die Versicherung bot den hier greifenden Baustein "Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat" zwar nicht direkt an. Die sogenannte Best-Leistungs-Klausel konnte hier jedoch gezogen werden.
Es gibt eben auch Schuster, die nicht die schlechtesten Schuhe tragen.